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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der

D&G Recycling GmbH
Gewerbepark Euzenberg, Halle 24
37115 Duderstadt

Geschäftsführer: Andreas Götz

– nachfolgend „D&G Recycling“ genannt –

und ihren Kunden, Auftraggebern, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern.

Die Leistungen von D&G Recycling richten sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn D&G Recycling ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

​2. Gegenstand der Leistungen

D&G Recycling ist insbesondere in den Bereichen Recycling, Aufbereitung, Verwertung, Trennung, Rückgewinnung und Wiederverwendung von Materialien und Wertstoffen tätig.

Hierzu gehören insbesondere Kunststoffe, PVC, Kabel, Metalle, Aluminium, Materialverbunde, Produktionsreste sowie weitere industrielle Rest- und Wertstoffe.

Je nach Vereinbarung können die Leistungen insbesondere umfassen:

  • Annahme und Prüfung von Materialien und Wertstoffen

  • Sortierung und Trennung von Materialfraktionen

  • Aufbereitung von Kunststoffen und anderen Wertstoffen

  • Herstellung bzw. Bereitstellung von Rezyklaten

  • Herstellung bzw. Bereitstellung von Mahlgütern

  • Herstellung bzw. Bereitstellung von Compounds

  • Entwicklung individueller Recycling- und Aufbereitungslösungen

  • Rückgewinnung wiederverwendbarer Rohstoffe

  • Beratung zu Recycling- und Materialkreisläufen

Art und Umfang der konkreten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag.

3. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von D&G Recycling sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

Technische Angaben, Materialbeschreibungen, Analysen, Abbildungen, Mengenangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Materialangaben und Beschaffenheit

Der Vertragspartner ist verpflichtet, D&G Recycling vollständig und zutreffend über Art, Zusammensetzung, Herkunft und Beschaffenheit der übergebenen Materialien zu informieren.

Dies gilt insbesondere für Verunreinigungen, Fremdstoffe, gefährliche Stoffe oder sonstige Bestandteile, die Einfluss auf Transport, Lagerung, Verarbeitung, Verwertung oder Entsorgung haben können.

D&G Recycling ist berechtigt, angelieferte Materialien zu prüfen und bei wesentlichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit die Annahme oder Verarbeitung abzulehnen.

Entstehen durch unrichtige oder unvollständige Angaben zusätzliche Kosten, können diese dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

5. Proben, Analysen und Materialprüfungen

Vor der Verarbeitung oder Annahme bestimmter Materialien kann D&G Recycling die Bereitstellung von Mustern, Materialproben, technischen Datenblättern, Analysen oder sonstigen Informationen verlangen.

Ergebnisse aus ersten Materialprüfungen oder Versuchen stellen keine Garantie dafür dar, dass das Material unter Produktionsbedingungen in gleicher Weise verarbeitet werden kann.

Verbindliche Spezifikationen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.

Zusätzliche Leistungen, insbesondere Sortierung, Analyse, Sonderbehandlung, Transport, Lagerung oder Entsorgung nicht vereinbarter Materialbestandteile, können gesondert berechnet werden.

Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7. Lieferung, Abholung und Termine

Liefer-, Abhol- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von D&G Recycling nicht zu vertretender Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen, Energieausfälle, Maschinenstörungen, Lieferengpässe, Verkehrsbeeinträchtigungen, behördliche Maßnahmen, Streiks sowie vergleichbare Ereignisse.

8. Mengen- und Qualitätsabweichungen

Bei Recyclingmaterialien, Rezyklaten, Mahlgütern und Compounds können technisch oder rohstoffbedingt Schwankungen hinsichtlich Farbe, Struktur, Zusammensetzung oder sonstiger Eigenschaften auftreten.

Branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern keine verbindliche Spezifikation vereinbart wurde.

9. Eigentumsvorbehalt

Von D&G Recycling gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum von D&G Recycling.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB oder im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, erhaltene Waren oder Leistungen unverzüglich auf erkennbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel unverzüglich mitzuteilen.

11. Haftung

D&G Recycling haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

12. Rechte an technischen Lösungen und Unterlagen

Technische Konzepte, Verfahrensbeschreibungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Analysen, Versuchsaufbauten, Dokumentationen und sonstige von D&G Recycling erstellte Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von D&G Recycling, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von D&G Recycling.

13. Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche technische, kaufmännische und betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

Dies gilt insbesondere für Informationen über Verfahren, Materialzusammensetzungen, Preise, Kunden, Lieferanten und technische Entwicklungen.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website von D&G Recycling zu entnehmen.

​​​​15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand der Sitz der D&G Recycling GmbH vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: August 2026

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